Gesetze

Also manchmal denke ich wirklich ich stehe im Wald. Es gibt Situationen im Leben, die verstehe ich einfach nicht. Ich will es, wirklich, aber „es erschließt sich mir nicht“. Man hört immer wieder von Behördenwillkür. Der eine bekommt also beispielsweise etwas zugesprochen und der andere nicht.

In meinem Fall kann ich nicht sagen, ob hier eine Willkür herrscht oder nicht. Fakt ist, die Rechtslage so wie sie in Berlin festgelegt wurde, ist – um es mal gelinde auszudrücken – bescheiden und fern jeder Realität.

Kommen wir aber erst zu einer anderen Begebenheit. Wie sicher einige meiner regelmäßigen Leser wissen (falls ich welche habe…) war ich lange Zeit arbeitslos. Um genau zu sein 3½ Jahre. Die letzten 2½ Jahre bezog ich keinerlei finanzielle Unterstützung vom Amt. Das Los der Verheirateten.

Kürzlich konnte ich ja freudig berichtigen, das ich wieder Arbeit habe. Zwar nur einen 400 € Job aber immerhin wieder Arbeit. Außerdem steht nun nicht mehr als letztes in meinem Lebenslauf „seit 2005 Arbeit suchend“.

Ich habe mich oft über das Arbeitsamt geärgert – insbesondere seit dem Leistungswegfall. War aber leider Gottes gezwungen zu tun was mir befohlen wurde. So war meine erste Amtshandlung, nach Zusage für den 400 € Job, mich zu erkundigen wie ich endlich vom Amt wegkomme. Ausschlaggebend hierfür die Rentenkasse. Denn warum ich in Fussfesseln lag, war schlicht und ergreifend dass das Arbeitsamt bei der Rentenkasse meldete, das ich kein Einkommen habe. So entstehen mir keine Lücken bei der Rentenberechnung. Welche bei 2½ Jahren existentiell gewesen wären.

Nun gibt es also die Möglichkeit bei meinem 400 € Job auf die so genannte „Versicherungsfreiheit zu verzichten“. Denn entgegen der landläufigen Meinung bei einem Minijob zahle der Arbeitgeber keinerlei Abgaben ist es hier genau anders rum. Wen das genauer interessiert der bemüht vielleicht mal die Regenbogen-Suchmaschine und sucht nach „Minijobzentrale“ die erklären das sehr ausführlich. Fakt ist, in meiner Rentenfrage zahlt meine Firma also eine Pauschale von 15%. Und wer genau informiert ist, weiß das der aktuelle Rentenbeitrag 19,9% beträgt. Diese fehlenden 4,9% kann ich nun bezahlen und bin somit aus dem Schneider. Im Normalfall läuft das so, das der Arbeitgeber das zusammen mit den anderen Rentenbeiträgen abführt – und zwar an die Minijobzentrale.

Da ich mein Geld aber am letzten Arbeitstag im Monat „auf Kralle“ ausgezahlt bekomme ist meiner Firma das zu umständlich. Und ich wurde gebeten, diese – im Höchstfall 19,60 € – selber zu überweisen. Soweit verstehe ich das auch. Es wäre vermutlich ein Hin und Her in der Lohnbuchhaltung. Leider wurde mir bei der Rentenkasse und bei der Minijobzentrale mitgeteilt das ich das gar nicht darf. Der Arbeitgeber sogar gesetzlich dazu verpflichtet ist das mit abzuführen. Autsch!! Soll ich das wirklich meinem neuen Arbeitgeber so sagen? Außerdem erfuhr ich bei der Minijobzentrale das meine Firma mich – wohlgemerkt für die ersten beiden Arbeitstage (nämlich der 30. und 31. 7.) – als „kurzfristig beschäftigt“ gemeldet hat. Dies würde bedeuteten ich dürfte nur 50 Tage im Kalenderjahr arbeiten. :shock: Diesbezüglich möchte ich jetzt die nächste Lohnabrechnung abwarten um zu sehen ob die Chefin (sie macht die Lohnbuchhaltung persönlich) mich dann jetzt im August anders angemeldet hat.

Gut, ich habe also dann die Chefin angerufen… äh, versucht anzurufen. Denn ich habe gute 24 Stunden gebraucht um die Frau mal ans Rohr zu bekommen :) Und in diesen 24 Stunden habe ich die Mitarbeiter im Lager kirre gemacht :lach: . Denn zur Geschäftszeit – selbstverständlich – habe ich fast stündlich angerufen. Was kein Spaß war, ich habe hier Blut und Wasser geschwitzt und stand kurz vor einer Panikattacke. Bis dann der junge, sehr höfliche Mann aus dem Lager „anbot“ meine Nummer zu notieren damit die Chefin mich zurückrufen kann. Denn wie er erfahren habe, wolle diese an diesem Tag gar nicht mehr in die Firma kommen. :shock: Man merkt schon, es ist eine sehr kleine Firma, denn wenn im Büro niemand ist wird das Telefon ins Lager umgeleitet.

Gegen halb drei am Donnerstag rief sie dann doch noch an. Ich bedankte mich gleich für ihren Rückruf und schilderte ihr, was man mir gesagt hat. Ich vergaß dabei aber das mit der „kurzfristigen Beschäftigung“. Und im Nachhinein denke ich war das auch ganz gut. Ich denke weil man das als Probearbeiten sehen kann wurde ich so angemeldet. Die Chefin konnte das nicht verstehen warum ich das nicht überweisen kann und schilderte mir dann auch ihre Sicht, und ich versicherte ihr das ich das durchaus nachvollziehen könne. Sie erwähnte weiter, das ich die einzige wäre, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten würde. Logisch dachte ich, die anderen wissen das nicht. Auch hier verschwieg ich, das die Firma gesetzlich dazu verpflichtet ist ihre Aushilfen darüber zu informieren. Diesmal aber mit Absicht. Wir verblieben dann so, das sie sich noch mal melden würde nachdem sie sich erkundigen wollte. Donnerstags gehen wir leider immer Einkaufen und so habe ich dann den Rückruf verpasst. Gestern Morgen stand das Telefon still und gestern Mittag war ich arbeiten. Ich werde später noch mal im Geschäft sein, vielleicht hat meine Filialleitung ja was gehört ansonsten werde ich am Montag noch mal telefonieren.

Kommen wir jetzt dazu, warum ich eingangs sagte, die Gesetzgebung sei fern jeder Realität. Wie man sich vielleicht denken kann sitze ich natürlich nicht tatenlos zu Hause rum. Sondern bewerbe mich weiter auf Stellen. Denn mein Ziel ist es, in ein Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu kommen. :shock: Verdammt habe ich heute ein Beamten-Deutsch drauf.

Ich studiere also regelmäßig die Stellenanzeigen und bin die Tage über eine gefallen die mich interessierte. Leider von einem privaten Arbeitsvermittler. Diese finanzieren sich, wie man sich vielleicht denken kann über die so genannten „Vermittlungsgutscheine“. Diese bekommt man als Arbeitssuchender in seinem Arbeitsamt. Bis dato bin ich ja noch gemeldet, dachte also ich hätte Anspruch auf diesen Gutschein. Insbesondere weil meine Sachbearbeiterin mir vor ein paar Monaten sagte, es habe eine Umstellung gegeben. Nämlich das auch „nicht Leistungsempfänger“ die gleichen Ansprüche und Rechte haben wie Leistungsempfänger. Weshalb ich zu diesem Zeitpunkt auch in den Genuss kommen dürfe bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme mitzumachen. Wie sich dann später bestätigte, war das genau so ein Mist den ich 2005 schon gemacht habe, der mir damals schon nicht geholfen hat. Außer das mal jemand über die Bewerbungsunterlagen guckt bekam ich diesmal nur Stellenanzeigen vorgelesen, die ich selber auch zu Hause gelesen habe.

Gut, zurück zum Thema. Ich rufe also bei meinem Arbeitsamt an – natürlich nicht über die 0180er Nummer – und erfrage ob ich so einen Gutschein haben kann, ich würde mich gern auf eine Stelle bewerben. Die junge Dame meinte dann, sie würde das prüfen, ich solle einen Moment warten.

Hören Sie…?“

Ja, ich bin noch dran.“ antworte ich.

2 von 3 Kriterien erfülle ich. Nämlich mindestens zwei Monate Arbeit suchend und diese zwei Monate müssen innerhalb der letzten drei Monate liegen. Wo liegt also das Problem? Der dritte und in meinem Fall entscheidende Punkt ist, das ich kein Arbeitslosengeld I beziehe. Wohlgemerkt, selbst mit ALG II – Hartz 4 – hätte ich keinen Anspruch auf diesen Gutschein.

Im Klartext heißt das also, mir wird hier eine Stelle verwehrt für die ich, laut Stellenbeschreibung, mehr als qualifiziert wäre. Darüber hinaus wäre sie prima zu erreichen weil in der Innenstadt.

Sollten also nicht auch Langzeitarbeitslose die Chance auf so eine Stelle haben?

Ich kann Ihnen nur sagen, wie die Gesetzeslage ist“. …oO( und was dir dein Antwortkatalog diktiert… )Oo… führe ich den Satz in Gedanken zu Ende.

Das möchte ich natürlich nicht auf mir sitzen lassen. Ich finde das eine Frechheit das hier eine Aussaht betrieben wird damit sich bloß nicht der klassische Sozialhilfeempfänger bewirbt!? Ich denke ich habe die gleichen Rechte wie ein Leistungsempfänger? Aber ich musste immer funktionieren und fragen „wie hoch“ wenn das Arbeitsamt „Spring!!“ bellte??!! So nicht meine lieben… Über vieles sieht man hinweg, bei manchen Dingen lohnt es sich nicht. Einige würden einem Kampf gegen Windmühlen gleichen… aber irgendwann ist einfach die Zeit gekommen wo mal einer auf den Tisch hauen muss.

Ich verlangte also eine Möglichkeit mich offiziell zu beschweren und wurde an das „Kundenreaktionszentrum“ verwiesen. Und wie ich reagiere, dachte ich als ich den Namen hörte. Das junge Mädel an der Hotline muss durch mein aufbrausen – ich wurde nicht laut und unhöflich, einfach nur energisch – verunsichert gewesen sein. Denn sie verwies mich an jemanden aus Saarbrücken oder so, die natürlich nicht für mich zuständig ist und war. Diese war aber so höflich und leitete mein Anliegen weiter an die Kollegen in Koblenz. Etwa eine Stunde später klingelte auch schon das Telefon und ich hatte die Pressestelle dran. :shock: Auch sie erzählte mir das gleiche, heuchelte Verständnis und versprach das noch mal an jemand anderen weiterzuleiten.

30 Minuten später klingelte wieder das Telefon und meine Sachbearbeiterin war dran :shock: . Wat nu, dachte ich… In ihrer typischen Art beharrte sie auf Gesetze und ließ mich kaum zu Wort kommen. Zuständig oder Verantwortlich sei das Bundesarbeitsministerium in Berlin. Ich hätte keine Chance. Ganz schön überheblich die Gute, oder?

Ich werde das aufjedenfall noch mal schriftlich machen … wie ich dann weiter vorgehe, werde ich noch überlegen.

Anregungen, Meinungen?

Liebe Grüße
Tari

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